KRAFTFAHRZEUGE
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg
• die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen und
Fahrzeugführer ausgelegt und
gebaut sind
• plus Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 750 kg
• oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
sofern die zulässige Gesamtmasse
der Kombination 3 500 kg
nicht übersteigt
• dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland, mit mehr als 15 kW
jedoch nur, soweit der Inhaber
der Fahrerlaubnis mindestens
21 Jahre alt ist.
• Ab 18 Jahren, ausgenommen BF17
Eingeschlossene Klassen:
AM und L
Eingeschlossene Klassen: AM und L